Unser Gespräch am 12.4.2018 mit dem Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft, Christian Weber, über die absehbar nicht verfassungkonforme Behandlung unserer Petition zum Erhalt des Knoops Park und die Anträg an ihn, den Staatsgerichtshof anzurufen und den Beschluss zur Bebauung in der Bürgerschaft auszusetzen.
Mit dem Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft, Christian Weber, haben zwei Vertreter unserer BI am 12.4.2018 in der Bürgerschaft ein 30-minütiges, sehr ruhiges und ernsthaftes Gespräch geführt.
Hintergrund:
Unsere Petition S 19/165, den Knoops Park zu entwickeln, zu sichern und nicht zu bebauen, wurde nicht eigenständig von der zuständigen Stelle Petitions-Ausschuss (Legislative) beraten, sondern nur an das bauwillige Bau-Ressort (Exekutive) weitergereicht und dort von einer Mitarbeiterin kommentiert. Inhaltlich hat sie sich nicht mit der Petition auseinandergesetzt und den Gedanken der Petition nicht gewürdigt.
Dieses Vorgehen steht nicht im Einklang mit der Bremer Landesverfassung und dem Grundgesetz, wie wir mit der juristischen Kommentarssprechung von 2016 zur Bremer Landesverfassung nachweisen können!
Daher haben wir den Präsidenten und Abgeordneten Weber gebeten, den Staatsgerichtshof anzurufen, um das seit 2016 geltende Bremische Gesetz, das die Weiterleitung von bestimmten Petitionen an die Bau-Behörde vorschreibt, am Staatsgerichtshof für nichtig erklären zu lassen, da Bürger in Bremen ihr Verfassungsgericht nicht anrufen dürfen.
Denn: Jeder Bürger hat in Deutschland nach Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, Petitionen bei der zuständigen Stelle, der Volksvertretung (Legislative) einzureichen und dort behandeln zu lassen.
Wörtlich heißt es in Artikel 17 des Grundgesetzes: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Eine Petition, die den Senat (Exekutive) kritisiert und vom Senat (Exekutive) beraten wird, das macht keinen Sinn und ist gegen die Gewaltenteilung.
Ferner möge Weber dafür Sorge tragen, so unser Antrag an ihn, dass die Bürgerschaft nun nicht weiter Fakten schafft und eine Bebauung des Knoops Parks beschließt, solange nicht unsere Petition verfassungskonform behandelt wurde.
Uns ging es aber nicht nur um diese Petition. In den letzten Jahren wurde in den Petitions-Auschuss-Sitzungen immer deutlicher, dass bestimmte Petitionen (etwa gegen die Bahnhofsplatz-Bebauung, zu mehr Bürgerbeteiligung bei großen Projekten) vom Petitions-Ausschuss nicht beraten werden. Die Abgeordneten lassen Zeit verstreichen, sitzen sie aus, überweisen sie an andere Ausschüsse, fordern die fristgerechte Rücküberführung an den Petitions-Ausschuss innerhalb von 4 Wochen nicht ein. Eine "Regieanweisung" im Hintergrund regelt das offenbar. Später, wenn dann Fakten geschaffen wurden (der Bahnhofsplatz wird bebaut, die Windkraftanlage wird genehmigt) verliert die Petition ihren Sinn, sie wird ausgeschaltet.
Christian Weber hörte sich unsere fundiert vorgetragenen Kritiken an und stimmte uns an manchen Stellen sogar zu. Etwa dabei, dass auf Gewaltenteilung (Exekutive, Legislative) geachtet werden müsse. Das Petitions-Recht, so Weber sein ein wichtiges Grundrecht. Regie-Anweisung? Das sei ein harter Vorwurf.
Am Ende übergaben wir ihm einen Ordner. In diesem hatten wir für ihn Material in der Form Offener Brief, Bericht, Beschwerde und Anträge zusammengestellt, das von unseren Erfahrungen berichtet, die wir in den Petitions-Ausschüssen gesammelt haben. Dazu beschreiben wir ihm anhand von Briefwechseln und Schriftstücken genau, wie unsere Petition zum Erhalt des Knoops Park und eine weitere zum Verstoß gegen das Stadtgrün-Gesetz (Übertragung der Parkfläche an der Billungstraße als Sondervermögen, statt gesetzliche Rückgabe an den Haushalt der Stadtgemeinde Bremen) von den Petitions-Auschüssen behandelt wurde. Auch auf die Gesetzeslage, gegen die absehbar verstoßen wird, gehen wir anhand der Kommentarssprechung zur Bremer Landesverfassung ein.
Hier können Sie nun mitlesen. Das ist in dem Ordner, den wir Weber übergaben:
Eine 4-seitige Einführung in den Offenen Brief und die Beschwerde an Weber (12.4.2018), Download als PDF (2,26 MB)
Offener Brief, Bericht, Beschwerde und Anträge der BI an Bürgerschafts-Präsident Weber, (12.4.2018), 30-seitig, Download als PDF (279 kB)
Anhang 1, Bericht über die Nicht-Beratung der Petition S 19-165 (11.4.2017)
Anhang 2, Juristische Kommentarssprechung zu PetA, 2016
Anhang 3, Schreiben PetA an BI (7.11.2016)
Anhang 4, Schreiben PetA an BI (29.11.2016)
Anhang 5, PetA an BI (6.3.2017)
Anhang 6, BI an PetA (27.3.2017)
Anhang 7, PetA an BI (8.5.2017) mit SUBV an PetA
wg. Petition S 19-165 (3.5.2017)
Anhang 8, PetA an BI (15.11.2017)
Anhang 9, BI an PetA (10.11.2017)
Anhang 10, Petitionsgesetzänderung (29.9.2016)
Anhang 11, Sofort-Beschwerde Hincke (30.3.2017)
Anhang 12, Stadtgrün-Gesetz
Anhang 13, PetA an Hincke (13.4.2017)
Anhang 14, BdV vom SUBV, Frau Hesse (18.5.2017)
Anhang 15, Senats-Antwort zu Sondervermögen-Übertragung (19.9.2017)
Anhang 16, Hincke an PetA zur Petition 19-233 (2.3.2018)
Anhang 17, PetA an BI (5.3.2018)